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DWA-A 780-2 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen - Mai 2018

Die bundesweit gültige Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt in § 21 Absatz 1 AwSV das Erfordernis von Rückhalteeinrichtungen für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe. Auf eine Rückhalteeinrichtung kann verzichtet werden, wenn auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art sichergestellt ist, dass ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird.
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt diese Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen, Teil 2 für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.
Ausgabe: Mai 2018
Format: A4
Gruppe: Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz
ISBN: 978-3-88721-628-3
Kategorie: Arbeitsblätter
Seitenzahl: 31
Sprache: Deutsch
Verlag: DWA